Granuliertes Wismut Vi00 GOST 10928-90
Das Unternehmen LLC Snabtekhmet bietet die Möglichkeit, granuliertes Wismut Vi00 GOST 10928-90 zu einem günstigen Preis zu kaufen. Um eine Bestellung aufzugeben, nutzen Sie das Antragsformular auf unserer Website oder rufen Sie die angegebene Nummer an. Wir liefern in ganz Russland. Granuliertes Bismut ist metallisches Bismut, das durch Gießen von geschmolzenem Metall gewonnen wird und ein silberweißes Granulat mit einer Querschnittsgröße von 1–5 mm und einer Länge von bis zu 10 mm ist. Bismut wird in den Qualitäten Vi00, Vi1 und Vi2 hergestellt. Der Gehalt an reinem Wismut hängt von der Granulatmarke ab und liegt zwischen 97,0 % (Sorte Vi2) und 99,98 % (Sorte Vi00). Neben Wismut kann das Granulat geringe Mengen an Verunreinigungen enthalten: Blei, Zink, Antimon, Kupfer, Silber, Arsen, Eisen, Tellur und Cadmium. Die Gesamtmenge an Verunreinigungen sollte 3 % nicht überschreiten. Bei Wismut, das zur Herstellung von Blei-Wismut-Legierungen verwendet wird, in denen Blei eine Komponente ist, darf der Massenanteil der Bleiverunreinigung nicht begrenzt werden. Granuliertes Wismut wird in Beuteln in Kisten gelagert. Wir garantieren die Übereinstimmung der Legierungszusammensetzungen und der Produktionstechnologie mit den festgelegten Standards. Granuliertes Wismut GOST 10928-90 weist eine Reihe von Eigenschaften auf: Der Massenanteil der Hauptsubstanz beträgt mindestens 97 %; Weichheit, ausgezeichnete Verarbeitbarkeit; Schmelzbarkeit (Schmelzpunkt beträgt 271,44 °C); Siedepunkt ist 1564 °C; die Dichte beträgt 9,79 g/cm3; Die Wärmeleitfähigkeit beträgt 7,9 W/(m*K); diamagnetische Eigenschaften; ungiftig. Granuliertes Wismut Bi00 wird verwendet: in der chemischen und nuklearen Industrie; In Behandlung; in Elektronik und Elektrotechnik; in Schmuck; in der Laborpraxis; in der Metallurgie (bei der Herstellung niedrigschmelzender Legierungen). Hauptmerkmale. Charakteristischer Wert Material Wismut Materialklasse Vi00 NTD GOST 10928-90 Die Preisliste wird wöchentlich aktualisiert, dient nur zu Informationszwecken und stellt unter keinen Umständen ein öffentliches Angebot im Sinne der Bestimmungen von Teil 2 der Kunst dar. 437 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation.
Keine Bewertungen gefunden