Schaummittel zum Bohren Neoplast-91-51
Schaummittel Neoplast, Art. 91-51 wird bei Bohrarbeiten mit Spülung mit Schaumbohrflüssigkeit, Luftspülung oder dem Einbringen von Nebelmitteln verwendet. Auf der Basis von Neoplast, Art. 91-51, hergestellter Schaum hat eine hohe Dichte und Tragfähigkeit und ist in mineralisierten Gewässern stabil. Ersetzt erfolgreich das Tensid Sulfonol. Gebrauchsanweisung: Je nach Anwendungsgebiet und den Besonderheiten des technischen Verfahrens erfolgt die Anwendung in Form einer 0,5-5 %igen wässrigen Lösung. Es wird empfohlen, vor Gebrauch umzurühren. In der Herstellerverpackung bei Temperaturen von minus 40 bis plus 40 Grad transportieren und lagern. C. Friert ein, nach dem Auftauen und Rühren behält es seine Eigenschaften. Unterliegt keiner Zertifizierungspflicht
- Kasachstan
- Пенообразователи
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